Influencer Marketing Teil 3: Der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung
Warum der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zu Influencer Werbung kritisch betrachtet wird.
Die wunderbare Welt der Rechtskraft
Warum der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zu Influencer Werbung kritisch betrachtet wird.
In Teil 1 zur Influencer Werbung ging es um die Frage, wann ein Beitrag als Werbung zu kennzeichnen ist. Teil 2 erklärt, in welcher Form eine notwendige Kennzeichnung erfolgen sollte.
Was ist beim Influencer Marketing in rechtlicher Hinsicht zu beachten? Die Antworten auf diese Frage sind so unterschiedlich wie die bislang ergangenen Urteile.
Sind Verstöße gegen die DSGVO als Wettbewerbsverstoß gemäß § 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abmahnfähig?
Entgegen landläufiger Ansicht handelt es sich hierbei nicht um eine rechtliche Grauzone, in der quasi »alles geht«.
Das Exklusivinterview und die Homestory
Vertrags-, urheber- und persönlichkeitsrechtliche Aspekte
Schon das Einstellen von Bewertungen bzw. Beiträgen Dritter auf die eigene Firmenwebsite kann ggf. eine Vertragsstrafe oder ein Ordnungsgeld auslösen.
kann ein Betriebsrat die Abschaltung eines Facebook-Auftritts und die Aushandlung einer Betriebsvereinbarung fordern?
1000 Mal zitiert, 1000 Mal ist nichts passiert – Zitate und ihre juristischen Fallstricke.
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