Werktitelschutzmit einem Werktitel gleichzeitig auch die Vorstellung einer ... More für AppsWerktitelschutz für Apps. Die Bezeichnung einer App kann We... More. Die Bezeichnung einer App kann Werktitelschutzmit einem Werktitel gleichzeitig auch die Vorstellung einer ... More gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG genießen. Voraussetzung ist eine hinreichende UnterscheidungskraftDer Begriff der Unterscheidungskraft stammt aus dem Markenre... More des Zeichens. Obwohl beim Werktitelschutzmit einem Werktitel gleichzeitig auch die Vorstellung einer ... More geringere Anforderungen an die UnterscheidungskraftDer Begriff der Unterscheidungskraft stammt aus dem Markenre... More gelten als im übrigen Kennzeichenrecht, verneinte der BGHKurzbezeichnung für Bundesgerichtshof More bei der Bezeichnung »wetter.de« eine hinreichende originäre UnterscheidungskraftDer Begriff der Unterscheidungskraft stammt aus dem Markenre... More. Der Begriff sei für eine Internetseite wie für eine App mit Wetterdaten glatt beschreibend und könne vor daher keinen Werktitelschutzmit einem Werktitel gleichzeitig auch die Vorstellung einer ... More für eine Smartphone-App oder eine Internetseite begründen (BGHKurzbezeichnung für Bundesgerichtshof More, Urt. v. 28.1.2018, Az. I ZR 202/14 – wetter.de).