Einen besonderen Schutz vor der Ausnutzung oder Beeinträchtigung der UnterscheidungskraftDer Begriff der Unterscheidungskraft stammt aus dem Markenre... More oder der Wertschätzung einer bekannten MarkeEine Marke ist ein schutzfähiges Zeichen. Als Marke schutzf... More enthält § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG. Eine MarkeEine Marke ist ein schutzfähiges Zeichen. Als Marke schutzf... More ist bekannt i. S. d. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, wenn sie einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt ist, das von den durch die MarkeEine Marke ist ein schutzfähiges Zeichen. Als Marke schutzf... More erfassten Waren oder Dienstleistungen betroffen ist, ohne dass hierfür bestimmte Prozentsätze zu fordern sind (EuGH Slg. 2009, I-9429 Rn. 24 – Pago/Tirolmilch). Erforderlich ist eine Bekanntheit als Kennzeichnung für bestimmte Waren oder Dienstleistungen. Heranzuziehen sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Marktanteil, die Intensität, die geografische Ausdehnung und die Dauer ihrer Benutzung, oder der Umfang der Investitionen, die das Unternehmen zu ihrer Förderung getätigt hat (BGHKurzbezeichnung für Bundesgerichtshof More, Urt. v. 17.8.2011 – I ZR 108/09, Rn. 42 – TÜV II).