Der Begriff »Benetton-Entscheidungen« umreißt mehrere Urteile, in denen sich das BVerfGKurzbezeichnung für Bundesverfassungsgericht More mit einer Imagewerbung des gleichnamigen Unternehmens befasste. Die Firma Bennetton warb mit auch als »Schockwerbung« bezeichneten Motiven, die z. B. ein blutverschmiertes Hemd, eine ölverschmierte Ente, einen strebenden AIDS-Kranken oder auch einen menschlichen Po mit einem Stempel »H.I.V. POSITIVE« zeigten. Anders als noch der BGHKurzbezeichnung für Bundesgerichtshof More sah das BVerfGKurzbezeichnung für Bundesverfassungsgericht More diese Motive als vom Grundrecht der MeinungsfreiheitDas Grundrecht der Meinungsfreiheit findet sich im Grundgese... More (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt an. Es urteilte grundlegend, dass auch die reine Imagewerbung eines Unternehmens eine dem Grundrechtsschutz des Art. 5 GG unterfallende Meinungsäußerung enthalten kann (vgl. u. a. BVerfGKurzbezeichnung für Bundesverfassungsgericht More GRUR 2003, 442 – Bennetton-Werbung II; BVerfGKurzbezeichnung für Bundesverfassungsgericht More GRUR 2001, 170 – Schockwerbung).