Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind Zeichen von einer Eintragung als MarkeEine Marke ist ein schutzfähiges Zeichen. Als Marke schutzf... More ausgeschlossen, die ausschließlich aus Zeichen oder Abgaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geografischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der (beanspruchten) Waren oder der Erbringung der (beanspruchten) Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können. Es handelt sich um ein sog. absolutes Eintragungshindernis. Für die Annahme eines rein beschreibenden Charakters reicht es aus, wenn die angemeldete MarkeEine Marke ist ein schutzfähiges Zeichen. Als Marke schutzf... More in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als beschreibende Angabe geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Rn. 31 – Chiemsee; BPatG, Beschl. v. 4.2.2011, Az. 25 W (pat) 182/09 – Neuschwanstein).