CICERO-Entscheidung

In der CICERO-Entscheidung erklärte das BVerfG eine richterliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Hinblick auf das Grundrecht der →Pressefreiheit für unzulässig, die der Identifizierung eines Informanten diente, der mutmaßlich geheime Dokumente des BKA an Journalisten des Magazins CICERO leitete. Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses durch einen Journalisten reiche nicht aus, um einen für die Durchsuchung und Beschlagnahme genügenden Verdacht der Beihilfe zum Geheimnisverrat zu begründen. Dienen Durchsuchungen und Beschlagnahmen gegen Presseangehörige ausschließlich der Ermittlung eines Informanten, ist dies unzulässig (BVerfG, Urt. v. 22.2.2007, Az. 1 BvR 538/06 – CICERO-Fall).

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