Copyright-Vermerk ©

In der Praxis wird gerne das Zeichen © zur Kennzeichnung urheberrechtsgeschützter, zum Teil auch nur vermeintlich urheberrechtsgeschützter Werke verwandt. Eine solche Bezeichnung ist im deutschen Recht keine Voraussetzung für den Urheberrechtsschutz, sie bewirkt auch keinen Schutz für ein an sich nicht schutzfähiges → Werk. Der Copyright-Vermerk stammt aus dem amerikanischen Recht und wies dort auf eine Registrierung des Werks hin, dies zumindest bevor die USA der Berner Union (RBÜ) beitraten. Eine Registrierung von Werken i. S. d. UrhG sieht das deutsche Recht nicht vor. Im deutschen Recht kann der Copyright-Vermerk auf eine Urheberschaft hinweisen, muss dies aber nicht. Bei der Verbindung des Copyright-Vermerks mit dem Namen des Urhebers kann die Vermutungswirkung des § 10 UrhG greifen, sofern sich keine andere → Urheberbezeichnung findet (OLG Köln ZUM 1999, 404, 409). Ein Copyright-Vermerk an einem nicht schutzfähigen Werk kann den Tatbestand der → irreführenden Werbung erfüllen.

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