Drehbuch

Drehbücher (z.B. für Filme, Werbeclips, etc.) sind Sprachwerke i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG. Auch wenn die Rechte an einem hierauf basierenden Filmwerk an einen Dritten übertragen wurden, bleiben die Urheberrechte an einem Drehbuch oder der Filmmusik unberührt, § 89 Abs. 3 UrhG. Sie stehen daher nach wie vor dem Autor zu. Voraussetzung für die Schutzfähigkeit nach dem UrhG ist eine hinreichende Schöpfungshöhe, die bei einem Drehbuch regelmäßig erreicht wird.

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