Framing

Unter Framing versteht man die Einbettung eines Werks (z. B. eines Videos) von einer fremden Seite auf der eigenen Internetseite. Das Werk erscheint hier in einem besonderen Rahmen (Frame). Es war lange umstritten, ob ein solches Framing das Recht des Urhebers zur öffentlichen Zugänglichmachung i.S.d. § 19a UrhG verletzt. Nach dem EuGH ist dies nicht der Fall, solange sich das Werk (z. B. das Video) hierdurch weder an ein neues Publikum richtet noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von dem der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet. Auch darf mittels des Framing keine technische Schutzvorrichtung, wie z. B. eine Bezahlfunktion, umgangen werden (EuGH, Beschl. v. 21.10.2014, Az. C-348/13 – Best Water International GmbH/Michael Mebes, Stefan Potsch).

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