Gewerblicher Rechtsschutz

Unter diesem Oberbegriff werden vor allem das Patent-, das Gebrauchsmuster- und das Geschmacksmusterrecht, das Halbleiterschutzgesetz, das Sortenschutzrecht, das überwiegend im Markengesetz geregelte Kennzeichenrecht und zum Teil auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zusammengefasst. Mit Ausnahme des UWG dienen die Regelwerke des gewerblichen Rechtschutzes dem Schutz des geistig gewerblichen Schaffens und verleihen subjektive Ausschließlichkeitsrechte. Nicht zum gewerblichen Rechtsschutz im eigentlichen Sinn zählt das Urheberrecht, da es nicht zwingend eine gewerbliche Verwertbarkeit der geschützten Werke voraussetzt.

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