Liedtext

Ein Liedtext kann – unabhängig von der Schutzfähigkeit der Kombination von Text und Musik bzw. der Musik als solcher – Schutz nach dem →Urheberrechtsgesetz (UrhG) genießen. Voraussetzung hierfür ist dessen Werkqualität, er muss also eine persönlich geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG darstellen. An die Schutzfähigkeit von Liedtexten werden nur geringe Anforderungen gestellt, es genügt die sog. „kleine Münze“. Bei Liedtexten sind die Möglichkeiten, Gedankeninhalte in eine sprachliche Form zu bringen, so vielfältig, dass sie zumeist eine dem geistigen Schaffen entspringende individuelle Prägung aufweisen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 1.12.1977 – Az. 20 U 46/77; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 2.12.1993 – Az. 2/3 O 736/92).

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