Die Nizza-KlassifikationDie Nizza-Klassifikation teilt im Markenrecht die Waren und ... More teilt im Markenrecht die Waren und Dienstleistungen in insgesamt 45 Klassen ein. Die Klassifikation beruht auf einem völkerrechtlichen Abkommen und dient der besseren internationalen Vergleichbarkeit. Bei einer Markenanmeldung ist es zwar nicht zwingend notwendig, aber regelmäßig sinnvoll, auf die Begriffe der Nizza-KlassifikationDie Nizza-Klassifikation teilt im Markenrecht die Waren und ... More abzustellen. Jede der 45 Klassen wird durch bestimmte Oberbegriffe umschrieben. Will man Schutz für sämtliche Waren oder Dienstleistungen einer Klasse beanspruchen, reicht es nach der neueren Rspr. aber nicht aus, nur die Oberbegriffe der betreffenden Klasse zu verwenden. Vielmehr muss auch klargestellt werden, dass Schutz für sämtliche Waren beansprucht wird (EuGH, Urt. v. 19.6.2012, Az. C-307/10 – IP Translator).