Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG gehören auch Werke der angewandten Kunst zum Kreis der urheberrechtlich geschützten Werke. Anders als die zweckfreie bildende Kunst dient sog. angewandte KunstWerk der angewandten Kunst More einem Gebrauchszweck. Hierzu zählen etwa kunstgewerbliche Produkte, Möbel (auch Designmöbel), Modeartikel oder Gebrauchsgrafik. Voraussetzung ist auch hier das Vorliegen...
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Werk i. S. d. Urheberrechts
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt vornehmlich Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, vgl. § 1 UrhG. § 2 UrhG enthält eine nicht abschließende Aufzählung solcher geschützten Werke, wie z. B. Sprachwerkesind nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG schutzfähig. Zu den Sprach... More, hierzu zählen auch Computerprogrammezählen zu den →Sprachwerken i. S. d. § 2...
Werkteil
Teile eines →Werks können ebenso wie das Werk als solches Urheberrechtsschutz genießen. Voraussetzung ist, dass sie selbständig als persönlich-geistige Schöpfungen im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG angesehen werden können, also für sich gesehen eine hinreichende Individualität aufweisen. Nicht schutzfähig sind einzelne Töne oder Wörter.
Werktitel
WerktitelWerktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von D... More sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken, § 5 Abs. 3 MarkenG. Hierzu zählen z. B. Titel wie DER SPIEGEL, Psycho oder Die Zauberflöte. Auch für die Bezeichnung einer Veranstaltung kann →Werktitelschutzmit einem Werktitel gleichzeitig auch die...
Werktitelschutz
mit einem WerktitelWerktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von D... More gleichzeitig auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden. Dies ist in der Rspr. für bekannte Titel regelmäßig erscheinender periodischer Druckschriften anerkannt (BGHKurzbezeichnung für Bundesgerichtshof More, Beschluss v. 17.10.2013, Az. I ZB 65/12, Rn. 29 – test; BGHKurzbezeichnung für Bundesgerichtshof More GRUR 2000,...
Wort-/ Bildmarke
Eine Wort-/Bildmarke besteht aus der Kombination einer Buchstabenfolge mit bildlichen Elementen. Hierzu zählt auch die besondere graphische Gestaltung einer Buchstabenfolge (z. B. eines Wortes).
Wortmarke
Eine WortmarkeEine Wortmarke ist eine aus einer Buchstabenfolge bestehende... More ist eine aus einer Buchstabenfolge bestehende MarkeEine Marke ist ein schutzfähiges Zeichen. Als Marke schutzf... More ohne graphische Bestandteile.
Zitatrecht
Das urheberrechtliche ZitatrechtDas urheberrechtliche Zitatrecht ist in § 51 UrhG geregelt.... More ist in § 51 UrhG geregelt. Zulässig ist hiernach die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werks zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist § 51 S. 1 UrhG. Zitate existieren in Form...