Rundfunkstaatsvertrag (RStV)

Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) enthält seit 1987 Regelungen sowohl für den öffentlich-rechtlichen als auch den privaten Rundfunk in Deutschland. Der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag trat am 1.9.2008 in Kraft und enthielt Neuregelungen zu den Landesmedienanstalten und für digitale Plattformen. Der 12. RStV, der am 1.6.2009 in Kraft trat, regelte vor allem die umstrittenen Onlineauftritte öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, der seit dem 1.4.2010 geltenden 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag setze vor allem die Vorgaben der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste über das Product Placement in nationales Recht um. Der Entwurf für einen 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zielte vornehmlich auf eine Verbesserung des Jugendmedienschutzes. Inzwischen liegt der RStV in der Fassung des 21. Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vor (Stand 1.8.2018).

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