Soyara-Beschluss

In seinem Soyara-Beschluss vom 14.2.1973 stellte das BVerfG klar, dass das Grundrecht der Pressefreiheit nicht nur die »seriöse Presse«, sondern auch die Boulevard- und Unterhaltungspresse schützt. Gegenstand der Entscheidung war ein frei erfundenes »Exklusiv-Interview« mit Prinzessin Soyara. Das BVerfG billigte eine Geldentschädigung zugunsten der geschiedenen Ehefrau des damaligen Schahs von Persien wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts. Bei einem frei erfundenen Interview verdiene dieses den Vorrang vor dem Grundrecht der →Pressefreiheit (BVerfG, Beschl. v. 14.2.1973, Az. 1 BvR 112/65).

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