Territorialitätsprinzip

Nach dem Territorialitätsprinzip wirkt ein gewerbliches Schutzrecht nur gegen Verletzungshandlungen in dem Staat, für den Schutz besteht. So schützt z. B. eine nationale Markeneintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt nur gegen Verletzungshandlungen in Deutschland. Findet eine Verletzungshandlung in einem anderen Staat statt, muss die Marke auch dort (etwa über eine Erstreckung als IR-Marke oder als Gemeinschaftsmarke) geschützt sein.

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