Titelschutzanzeige

Eine Titelschutzanzeige dient der Vorverlagerung des Schutzes bei einem →Werktitel und der rechtzeitigen Information Dritter über ein in Kürze erscheinendes Werk unter diesem Titel. Mit einer Titelschutzanzeige kann Werktitelschutz schon vor der eigentlichen Benutzungsaufnahme gesichert werden, wenn das Werk innerhalb einer angemessenen Frist auch tatsächlich erscheint. Ausreichend aber auch erforderlich ist eine branchenübliche Ankündigung in Branchenpublikationen wie z. B. dem Titelschutzanzeiger, dem Börsenblatt des deutschen Buchhandels, o. ä. Nicht ausreichend ist z. B. eine bloße Erwähnung im redaktionellen Teil einer Tageszeitung oder in einer Pressemitteilung.

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