Unionsmarke

Die Unionsmarke trat mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Gemeinschaftsmarkenverordnung am 23. März 2016 an die Stelle der früheren →Gemeinschaftsmarke. Die Unionsmarke gewährt einen kostengünstigen Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die rechtlichen Grundlagen der Unionsmarke sind in der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 über die Unionsmarke (sog. Unionsmarkenverordnung) geregelt. Für Unternehmen, die Markenschutz in mehreren Ländern der EU benötigen, lässt sich so mittels einer zentralen Anmeldung ein geografisch sehr weitreichender Schutz erreichen. Umgekehrt können allerdings ältere Rechte in nur einem Mitgliedstaat der EU eine Unionsmarke vollständig zu Fall bringen. Die Anmeldung einer Unionsmarke sollte daher Bestandteil einer durchdachten und auf die Bedürfnisse des Anmelders zugeschnittenen Anmeldestrategie sein.

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