Ist eine UrheberbezeichnungIst eine Urheberbezeichnung auf einem Werk der bildenden Kü... More auf einem Werk der bildenden Künste oder einem Vervielfältigungsstück eines Werkes in der üblichen Weise angebracht, bewirkt dies gemäß § 10 UrhG eine (widerlegbare) Vermutungswirkung und eine Beweislastumkehr im Hinblick auf die Urheberschaft. Die UrheberbezeichnungIst eine Urheberbezeichnung auf einem Werk der bildenden Kü... More verlangt die Nennung des Namens des Schöpfers oder zumindest des Decknamens oder Pseudonyms bei einer hinreichenden Bekanntheit. Ein sog. → Copyright-Vermerk mit dem Zeichen © ohne Hinzufügung eines Namens reicht nicht aus. Anders kann es sich bei der Verwendung des Copyright-Vermerks zusammen mit dem Namen einer natürlichen Person verhalten (vgl. OLGKurzbezeichnung für Oberlandesgericht More Köln ZUM 1999, 404, 409). Nicht ausreichend ist eine Urheberbenennung für ein auf einer Webseite abgebildetes Foto mittels mouseover-Funktion (AGKurzbezeichnungen für ein Amtsgericht oder für eine Aktien... More Düsseldorf, Urt. v. 3.9.2014, Az. 57 C 5593/14). Das Recht zur Benennung als Urheber kann vertraglich beschränkt bzw. hierauf verzichtet werden, was häufig in Ghostwriterverträgen für Werke von Prominenten (z.B. einer Autobiographie) geschieht.