Verwechslungsgefahr

Die Verwechslungsgefahr ist ein Begriff aus dem Markenrecht. Verwechslungsgefahr ist sowohl ein relatives Schutzhindernis im Eintragungsverfahren gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG als auch Anspruchsvoraussetzung vor allem für Ansprüche nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. Verwechslungsgefahr besteht, wenn das Publikum glauben könnte, dass die in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder ggf. aus wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (st. Rspr., u. a. EuGH, Urt. v. 12.6.2008, Az. C-533/06, Rn. 59, 65 – O2/Hutchison).

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