Vollharmonisierung

ist ein Begriff aus dem Recht der Europäischen Union. Mittels der Vollharmonisierung soll eine Rechtsvereinheitlichung in allen Mitgliedsländern der EU erreicht werden. Sie bewirkt, dass die einzelnen Mitgliedstaaten weder strengere nationale Regelungen noch Gesetze erlassen dürfen, die hinter den verbindlichen Vorgaben und Standards einer EU-Regelung (Verordnung oder Richtlinie) zurückbleiben dürfen.

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