mit einem WerktitelWerktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von D... More gleichzeitig auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden. Dies ist in der Rspr. für bekannte Titel regelmäßig erscheinender periodischer Druckschriften anerkannt (BGHKurzbezeichnung für Bundesgerichtshof More, Beschluss v. 17.10.2013, Az. I ZB 65/12, Rn. 29 – test; BGHKurzbezeichnung für Bundesgerichtshof More GRUR 2000, 70, 72 f. – SZENE). Zum Werktitelschutzmit einem Werktitel gleichzeitig auch die Vorstellung einer ... More für AppsWerktitelschutz für Apps. Die Bezeichnung einer App kann We... More siehe →AppsWerktitelschutz für Apps. Die Bezeichnung einer App kann We... More.