Ein zunächst urheberrechtlich geschütztes Werk wird nach Ablauf der → Schutzdauer gemeinfrei, d. h. es kann grds. von jedem ohne die Zustimmung des Urhebers oder sonstiger Dritter und ohne Zahlung einer Vergütung genutzt werden.
Ein zunächst urheberrechtlich geschütztes Werk wird nach Ablauf der → Schutzdauer gemeinfrei, d. h. es kann grds. von jedem ohne die Zustimmung des Urhebers oder sonstiger Dritter und ohne Zahlung einer Vergütung genutzt werden.