Der Oberbegriff „Kennzeichen“ umfasst die im Markengesetz geregelten Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben, vgl. § 1 MarkenG.
Der Oberbegriff „Kennzeichen“ umfasst die im Markengesetz geregelten Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben, vgl. § 1 MarkenG.