Eine FilmmusikEine Filmmusik ist als Werk der Musik gemäß § 2 Abs. 1 Nr... More ist als Werk der Musik gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG urheberrechtlich geschützt. Auch wenn die Rechte an dem eigentlichen Filmwerk an einen Dritten übertragen wurden (vgl. § 89 Abs. 1 UrhG), bleiben die Urheberrechte an der FilmmusikEine Filmmusik ist als Werk der Musik gemäß § 2 Abs. 1 Nr... More unberührt, § 89 Abs. 3 UrhG. Voraussetzung für die Schutzfähigkeit nach dem UrhG ist eine hinreichende Schöpfungshöhe, die bei FilmmusikEine Filmmusik ist als Werk der Musik gemäß § 2 Abs. 1 Nr... More regelmäßig erreicht wird.