Filmmusik

Eine Filmmusik ist als Werk der Musik gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG urheberrechtlich geschützt. Auch wenn die Rechte an dem eigentlichen Filmwerk an einen Dritten übertragen wurden (vgl. § 89 Abs. 1 UrhG), bleiben die Urheberrechte an der Filmmusik unberührt, § 89 Abs. 3 UrhG. Voraussetzung für die Schutzfähigkeit nach dem UrhG ist eine hinreichende Schöpfungshöhe, die bei Filmmusik regelmäßig erreicht wird.

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