genießen über § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG urheberrechtlichen Schutz. Die unbefugte Übernahme von Landkartengenießen über § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG urheberrechtlichen Sc... More oder Kartenausschnitten in den eigenen Internetauftritt stellt eine Verletzung des fremden Rechts dar, das Werk oder Teile hiervon öffentlich zugänglich zu machen, §§ 15 Abs. 2 Nr. 2, 19a UrhG.