Marke

Eine Marke ist ein schutzfähiges Zeichen. Als Marke schutzfähig sind alle Zeichen, insbesondere Wörter, einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben oder Farbzusammenstellungen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, vgl. § 3 Abs. 1 MarkenG. Der Schutz einer Marke entsteht entweder durch Eintragung in ein Markenregister, durch das Erreichen von Verkehrsgeltung durch Benutzung oder durch eine notorische Bekanntheit einer Marke i. S. d. Art. 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, vgl. § 4 MarkenG.

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