Markenfunktionen

Hauptfunktion einer Marke ist die Gewährleistung der Herkunft einer Ware oder Dienstleistung (Herkunftsfunktion). Weitere Funktionen von Marken sind nach der Rspr. des EuGH u. a. die Gewährleistung der Qualität der mit ihr gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen sowie die Kommunikations-, Investitions- und Werbefunktion (vgl. EuGH, Urt. v. 18.6.2009, Az. C-487/07, Rn. 58 – L´Oréal/Bellure).

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