Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV)

Der MDStV sollte in allen Bundesländern einheitliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der hierin geregelten elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste schaffen. Er wurde zum 01.03.2007 durch das → Telemediengesetz (TMG) abgelöst, zum Teil gingen die Bestimmungen des MDStV auch im → Rundfunkstaatsvertrag auf.

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