Telemediengesetz (TMG)

Trat zum 01.03.2007 an die Stelle der vorherigen Regelungen im →Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) und des →Teledienstegesetzes (TDG). Das TMG enthält Rahmenbedingungen für Telemediendienste, wie z. B. zu den Modalitäten des Angebots, der Veranwortlichkeit und der Durchführung von Telemediendiensten.

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