Unternehmenskennzeichen

Gemäß § 5 Abs. 2 MarkenG sind Unternehmenskennzeichen Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens genutzt werden. Die hiermit verbundenen Rechte des Inhabers eines Unternehmenskennzeichens richten sich nach § 15 MarkenG. Daneben besteht ggf. der firmenrechtliche Schutz nach § 37 HGB.

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