Patent

Das Patent ist ein technisches Schutzrecht, das als Registerrecht ausgebildet ist und nach Durchführung des Patenterteilungsverfahrens mit Veröffentlichung des Patents im Patentblatt entsteht. Voraussetzung für die Erteilung eines Patents ist nach § 1 Abs. 1 PatG eine Erfindung, die neu und gewerblich anwendbar ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Erfindung in diesem Sinne ist eine Lehre zum technischen Handeln (siehe auch → Erfindungshöhe). Gemäß § 1 Abs. 2 PatG sind auch biotechnische Erfindungen patentfähig. Nicht als Patent schutzfähig sind Schöpfungen auf dem Gebiet der Kunst, Literatur, Wirtschaft und Wissenschaft. Auch Computersoftware ist grds. nicht patentfähig. Gleiches gilt für Teile des menschlichen Köpers, Pflanzensorten und Tierrassen. Ein Patent ist als Erzeugnispatent und als Verfahrenspatent möglich. Die Schutzfrist eines Patents beträgt höchstens 20 Jahre, § 16 PatG.

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