Richtlinie

Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, der sich zunächst nur an die Mitgliedstaaten richtet. Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und Mittel, Art. 288 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise in der Europäischen Union (AEUV). Eine Richtlinie bedarf – anders als die →Verordnung – einer Umsetzung im nationalen Recht der Mitgliedstaaten. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kommt eine direkte Anwendung einer Richtlinie in Betracht. Richtlinien werden zudem zur Auslegung der sie umsetzenden nationalen Gesetze und sonstiger Normen herangezogen.

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