Verordnung

Eine Verordnung ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, der allgemeine Geltung beansprucht. Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, Art. 288 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise in der Europäischen Union (AEUV). Eine Verordnung bedarf – anders als eine →Richtlinie – keiner Umsetzung im nationalen Recht der Mitgliedstaaten.

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