Verwechslungsgefahr bei Serienzeichen

Bei einem Serienzeichen weisen mehrere Zeichen jeweils einen übereinstimmenden Bestandteil auf. So z. B. den Zeichenbestandteil »T« bei der Markenfamilie der Telekom (»T-Online«, »T-Mobile«, »T-Punkt«, »T-Systems«, etc.). →Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens ist gegeben, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb nachfolgenden Bezeichnungen, die einen wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet. Handelt es sich bei dem Stammbestandteil um einen rein beschreibenden Begriff, kann ein Schutz des Stammbestandteils einer Zeichenserie hieraus nur abgeleitet werden, wenn dieser eine hinreichende →Verkehrsdurchsetzung i.S.d. § 8 Abs. 3 MarkenG aufweist (BGH, Urt. v. 28.8.2003, Az. I ZR 257/00 – Kinder).

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