Erfinder

Erfinder i. S. d. Patentgesetzes (PatG) ist derjenige, der eine patentfähige Erfindung entwickelt hat. Erfinder können nur natürliche Personen sein. Haben mehrere gemeinsam eine Erfindung gemacht, steht ihnen das Recht auf das Patent gemeinsam zu, § 6 S. 2 PatG. Kein Erfinder sind der lediglich Anregende und der bloße Gehilfe. Haben mehrere eine Erfindung unabhängig voneinander gemacht (sog. Doppelerfindung), steht das Recht dem zu, der die Erfindung zuerst beim Patentamt angemeldet hat, § 6 S. 3 PatG. Bei Erfindungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (→Arbeitnehmererfindungen) von Bedeutung.

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