Gemeinschaftsmarke

Bei dem früheren Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt – HABM (inzwischen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum →EUIPO) – konnte bis zum 23. März 2016 die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke beantragt werden. Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Gemeinschaftsmarkenverordnung wird die frühere Gemeinschaftsmarke nun als →Unionsmarke bezeichnet.

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